|

Wohin bloß mit den Kosmetik Fehlkäufen?

DE: Wir alle kennen es: wieder mal hektisch am Drogeriemarktregal gestanden, wahllos nach einem Produkt gegriffen, in der Parfümerie ein sündhaft teueres Produkt erspäht, weil es angeblich eine Wunderwaffe sein soll oder ein Feiertag ist verstrichen und man hat ein Parfum geschenkt bekommen, das man nicht riechen kann. Und da stehen sie nun, die Kosmetik Fehlkäufe. Einfach wegschmeißen oder doch noch aufheben, weil man könnte es ja schließlich noch lieben lernen (irgendwann eben). Was also tun mit Kosmetik Fehlkäufen?

1. Fall aka Idealfall: Original verpackt inklusive Kassenbon

Zunächst einmal sollte gesagt werden, dass das Umtauschrecht laut Verbraucherzentrale nicht bei „Nicht Gefallen“ greift. Nehmen Geschäfte also ein Produkt wieder zurück, tun sie dies aus Kulanz! Das jeweilige Rückgaberecht beschließt jedes Geschäft individuell: nur mit Bon oder Originalverpackung, gegen einen Gutschein oder mit Bargeldrückgabe. Gerade im Kosmetikbereich gibt es aber viele größere Geschäfte die fast schon selbstverständlich das Originalprodukt inkl. Kassenbon umtauschen und zurücknehmen (Douglas, Rossmann, Dm,…).

Bei Onlineshops hingegen besteht das Recht zu retourieren, dass heißt, man hat 14 Tage Zeit das Produkt zurück zu schicken. Eine weitere Option wäre der Verkauf über eine Onlineplattform wie eBay oder Kleiderkreisel!

2. Fall: benutzt und nicht gemocht

Hier wird es schon ein wenig komplizierter. Man sitzt bspw. unterm Weihnachtsbaum, bekommt ein sündhaft teures Parfum geschenkt und stellt dann mit Entsetzen fest, dass man es nicht leiden kann an sich selber – ja, dass passiert uns allen doch mal!

Wie schon bei Fall Nr. 1 beschrieben, gibt es kein allgemeines Rückgaberecht. Manche Geschäfte punkten hierbei aber mit überdurchschnittlicher Kulanz. Rossmann bspw. nimmt selbst angebrochene Produkte entgegen. Manche tauschen es dann nur gegen einen anderen Sachwert ein, aber „hey“ immerhin, Hut ab!

Im Onlineshop gekauft? Hierbei greift das Widerrufsrecht und man kann selbst die gebrauchte Kosmetik zurück schicken. Ab 40 Euro sogar versandfrei!

Auf Flohmärkten sind übrigens angebrochene Parfüme ein Verkaufsschlager! Bevor man also einen ungeliebten Duft in den Müll schmeißt, lieber aufbewahren und verkaufen oder sich mal in seinem Umfeld erkundigen, ob Jemand Interesse hat!

3. Fall: getestet und allergisch reagiert

Auch mir passierte dieses kleine Unglück erst neulich (ein Grund mal solch einen Post hier zu verfassen, wenn ihr versteht!). Ich kaufte in der Parfümerie einen teuren Eyeliner und war ganz begeistert vom Auftrag und der Haltbarkeit. Bis zumindest nach gut 5 Stunden mein Augenlid brannte und angeschwollen ist. Was also tun?

Das Problem ist, im Einzelhandel genießt man nur bei einem Mangel ein Gewährleistungsrecht. Wenn uns also eine Werbung mal wieder dazu verleitet hat ein Produkt zu testen und wir darauf allergisch reagieren ist es, dumm gesagt, unser Problem. Ein Mangel beschreibt, wenn eine Creme beispielsweise ausgetrocknet ist. Man kann jedoch auf die Kulanz hoffen und es trotzdem probieren.

Eine weitere Lösung ist, seine Mutter oder Freundinnen zu beschenken, oftmals haben diese eine andere Haut- und Haarbeschaffenheit und vertragen somit das Produkt besser. Eine weitere Möglichkeit ist die Tauschbörse bambali.net . Hier kann man gebrauchte Kosmetik anbieten.

Nur mal so nebenbei: Ich konnte auf die Kulanz vertrauen und ohne Probleme den Kajal in der Parfümerie umtauschen gehen!

EN: We all have been through that: hectic buys in the drugstore, buying way too expensive cosmetic products in a perfumery, just because we’ve heard about that big hype or holidays are over and we’ve got a perfume as a present, which we totally do not like. So, what are we going to do with all these cosmetic bad-buys?

Case 1: original packaging and receipt

Almost perfect situation in this not so perfect scenario. First of all, I don’t know where you come from, so this might be just the solution in Germany! But maybe it is similar to yours in your country! The right to exchange doesn’t take effect by „not liking“. When stores take products back, they’ll do it just because of accommodation. „Sale or Return“ is individual in every store, they can decide it by themselves. So you might just get a voucher, the whole money or can change it to another product. Everything’s better than nothing!
Online shops are a bit different. There you’ll have the chance to send your order back within 14 days! Another option is to sell you cosmetic bad-buy on ebay!

Case 2: tested and disliked

This case is a bit more difficult. Christmas is over and you’ve got a nice perfume, which is totally not fitting to you or it smells really bad on your skin? We all know that for sure. As I have said in case no. 1: there won’t be a „sale and return“ certainly. Some stores scores with above-average of accommodation. Try your luck.
Onlineshops behave differently, there you’ll have the right to send back products within 14 days, even if you’ve tested them.
By the way at flee markets perfumes are always moneymakers, trust me!

Case 3: tested and got an allergic reaction

Worst case scenario. I have been through that! One reason more, why I’m writing this post! I went to my perfumery and bought a wonderful eyeliner. I was in love with it – even for those 5 hours until my eyelids swallow and hurt. So yeah, what have I done?
The law says, that you just can return products when they are defect. Means for example, when a creme  dried out or something else. But you can hope for accommodation at least!

Another solution is, give the product to your mom or friend as a present. They probably have a different skin or hair structure and won’t react allergic.

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert