Wohin bloß mit den Kosmetik Fehlkäufen?
DE: Wir alle kennen es: wieder mal hektisch am Drogeriemarktregal gestanden, wahllos nach einem Produkt gegriffen, in der Parfümerie ein sündhaft teueres Produkt erspäht, weil es angeblich eine Wunderwaffe sein soll oder ein Feiertag ist verstrichen und man hat ein Parfum geschenkt bekommen, das man nicht riechen kann. Und da stehen sie nun, die Kosmetik Fehlkäufe. Einfach wegschmeißen oder doch noch aufheben, weil man könnte es ja schließlich noch lieben lernen (irgendwann eben). Was also tun mit Kosmetik Fehlkäufen? 1. Fall aka Idealfall: Original verpackt inklusive Kassenbon Zunächst einmal sollte gesagt werden, dass das Umtauschrecht laut Verbraucherzentrale nicht bei „Nicht Gefallen“ greift. Nehmen Geschäfte also ein Produkt wieder zurück, tun sie dies aus Kulanz! Das jeweilige Rückgaberecht beschließt jedes Geschäft individuell: nur mit Bon oder…